Haftpflichtschaden

Sie sind unverschuldet oder teilverschuldet in einem Unfall verwickelt? In solchen Fällen haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir schnell, zuverlässig und kompetent Haftpflichtschaden- oder Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten im Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass der gesamte Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffert wird.

Kaskoschaden

Der Kaskoschaden wird ebenfalls wieder unterteilt in Voll- oder Teilkaskoschäden.

Vollkaskoschaden

Bei einem selbstverschuldeten Unfall wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder man beschädigte Ihr Fahrzeug und der Schädiger entfernte sich vom Unfallort? Die Vollkaskoversicherung haftet für Schäden, für die niemand sonst haftet. Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismusschäden ab, z.B. wenn Ihr Fahrzeug rundum verkratzt wurde.

Teilkaskoschaden

Der Teilkaskoschaden unterteilt sich dann wieder in

  • Einbruch- bzw. Diebstahlschaden (Teilediebstahl oder Totalentwendung)
  • Wildschaden (Haarwild nach Bundesjagdgesetz, einige Versicherer versichern Wirbeltiere)
  • Elementarschaden (Hagelschäden, Sturmschäden, Brandschäden oder Wasserschäden).
  • Glasbruch

Wichtig bei einem Kaskoschaden ist es zu wissen, dass der Versicherer ein Weisungsrecht hat. Das bedeutet, Ihre Versicherung bestimmt den Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug besichtigt und übernimmt dessen Kosten.

Sind Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der Versicherung nicht einverstanden? In solchen Fällen besteht die Möglichkeit sich an einen freien Sachverständigen ihres Vertrauens zu wenden. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen. Versprochen.

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